Neue Reisefreiheit für Geimpfte und Genesene
Ab dem 28. Juli müssen sich Reiserückkehrer, die vollständig geimpft oder genesen sind, nicht mehr in Quarantäne begeben und sich keinem Test unterziehen.
Die Test- und Quarantänepflicht entfällt für die Rückkehr aus Risiko- und Hochinzidenz-Gebieten. Dafür muss die Meldung des Impfnachweises oder des Nachweises über eine überstandene Infektion im Einreiseportal der Bundesrepublik erfolgen.
Ebenso entfällt die Testpflicht vor Rückreise per Flug aus dem Ausland. Hier genügt die Vorlage eines Impf- bzw. Genesenen-Nachweises. Dafür genügt ein ärztlicher Nachweis in Papierform.
Bei Rückkehr aus Virusvarianten-Gebieten besteht die Test- und Quarantänepflicht weiterhin auch für vollständig Geimpfte und Genesene.